Hygiene- und Verhaltensregeln
für den Schulalltag unter Pandemiebedingungen
Entfall der Maskenpflicht
weiterhin Testungen dreimal pro Woche
ab Montag, den 3. April 2022, entfällt die Verpflichtung zum Tragen einer Maske für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie das sonstige pädagogische und nicht-pädagogische Personal in der Schule. Dies gilt auch für Besucherinnen und Besucher der Schule. Ein freiwillieges Tragen bleibt weiterhin erlaubt. Eine vorläufige Ausnahme stellen die Schülerinnen und Schüler dar, in deren Lerngruppe ein positiver Schnelltest gemacht wurde. Diese Klassen und Kurse sowie deren Lehrkräfte und pädagogisches Personal müssen an den 8 folgenden Schultagen weiterhin die Masken drinnen und draußen tragen.
Serielle Testungen dreimal pro Woche werden weiterhin durchgeführt und sind die Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht.
Schulfremde Personen müssen weiterhin einen 3G-Nachweis vorlegen (sofern sie sich nicht nur sehr kurzfristig in der Schule aufhalten).