Wichtige Informationen zur Schulbuchausleihe
Anmeldeformular bitte innerhalb einer Woche beim Klassenlehrer abgeben!
Sehr geehrte Eltern,
die Schulbuchausleihe findet auch im Schuljahr 2012/2013 statt. Die Kosten für die Teilnahme an der Ausleihe betragen 115,- € pro Schüler. Die Ausleihe umfasst dabei alle Bücher, Lektürebände und Arbeitshefte, die auf der Schulbuchliste unserer Schule aufgeführt sind. Die Schulbuchliste und die Kosten für die Beschaffung der einzelnen Bücher können Sie in der Anlage zu diesem Schreiben ersehen.
Die Schulbücher können nicht einzeln, sondern nur im Paket ausgeliehen werden. Die Teilnahme am Ausleihsystem ist freiwillig. Im Falle Ihrer Nichtteilnahme, müssen Sie die Schulbücher, Lektürebände und Arbeitshefte selbst beschaffen.
Der Leihvertrag kommt mit der rechtsverbindlichen Unterschrift der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schüler zustande und verpflichtet Sie, das Leihentgelt durch den Landkreis von Ihrem Konto abbuchen zu lassen.
Förderberechtigte können vom Leihentgelt befreit werden. Ein entsprechender Antrag ist dieser Information beigefügt. Der Antrag auf Förderberechtigung ist unverzüglich beim Amt für Ausbildungsförderung einzureichen. Erfolgt die Stellung des Antrages nicht unverzüglich, so wird die Abbuchung des Leihentgeltes fällig.
Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages über die Schulbuchausleihe:
- Das Leihentgelt wird am 01. Juli 2012 vom Landkreis Merzig-Wadern über ein Lastschriftverfahren von Ihrem Konto abgebucht. Sollte das angegebene Konto nicht die erforderliche Deckung aufweisen, so besteht seitens des kontoführenden Instituts keine Verpflichtung, die Lastschrift einzulösen. Die Rücklastschriftgebühren in Höhe von € 3,-- werden Ihnen ebenfalls in Rechnung gestellt.
- Die über das Ausleihverfahren bereitgestellten, zum Teil gebrauchten Schulbücher (siehe Schulbuchliste der Schule), werden den Schülern am 09. bzw. 10. August 2012 ausgehändigt. Der Empfang wird dokumentiert und muss von den Eltern bzw. Schülern schriftlich bestätigt werden.
- Nach Erhalt der Schulbücher sind diese auf mögliche Beschädigungen zu überprüfen. Werden Schäden festgestellt, müssen sie unverzüglich mitgeteilt werden. Normale Gebrauchsspuren gelten nicht als Beschädigung.
- Die Schulbücher müssen mit einem Schutzumschlag versehen werden. Um Buchverwechselungen zu vermeiden, bringen Sie den Namen Ihres Kindes bitte auf dem Schutzumschlag an, der bei der Bücherrückgabe wieder entfernt wird.
- Die Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schüler sind dafür verantwortlich, dass die ausgeliehenen Schulbücher pfleglich behandelt und zu dem von der Schule festgesetzten Zeitpunkt in einem unbeschädigten Zustand zurückgegeben werden.
- Werden die Schulbücher beschädigt oder nicht fristgerecht zurückgegeben, sind die Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schüler zum Ersatz des Schadens in Höhe des Zeitwertes der jeweiligen Schulbücher verpflichtet. Spuren, die durch den normalen Gebrauch der Bücher entstehen, führen nicht zu Schadensersatzforderungen.
Ausgabe der Schulbücher im Raum 805/806 Nebengebäude des HWG
- Donnerstag, 09. August 2012 von 13.00 – 17.00 Uhr
- Freitag, 10. August 2012 von 8.00 – 12.00 Uhr
Weitere Informationen zur Schulbuchausleihe finden Sie auf der Homepage des Bildungsministeriums:
www.saarland.de/leihenundlernensaar.htm
Mit freundlichen Grüßen
Ellen Küneke
Schulleiterin
