Die besondere Lernleistung im Überblick (Details siehe GOS VO § 15)
Allgemeine Beschreibung:
- selbstständige Bearbeitung eines Themas, das schulischen Fächern zugeordnet werden kann
- Dauer: mindestens 2 Kurshalbjahre der gymnasialen Oberstufe
- die Note für die bes. Lernleistung tritt zweimal an die Stelle einer Halbjahresnote des Seminarfaches
- => Termin 1: Anmeldung spätestens bis Ende 11/1
Bestandteile der bes. Lernleistung:
1. Die schriftliche Dokumentation:
- Umfang: 15 – 25 Seiten (ohne Anhang und Präsentationselemente)
- zusätzlich sind einzureichen:
- a) Darstellung des Arbeitsprozesses
b) Kurzfassung (1 Seite)
c) Literaturverzeichnis und Angabe weiterer Hilfsmittel
d) Erklärung, dass die Arbeit selbstständig angefertigt und nicht anderweitig in Kursnoten eingebracht wurde
• => Termin 2: bis 15. Februar des betr. Abiturjahres müssen zwei Exemplare der schriftlichen Dokumentation eingereicht werden
2. Das mündliche Kolloquium:
• Dauer: i.d.R. 30 Minuten
• Zeitpunkt: spätestens bis zum Antrag auf Zulassung zur schriftlichen Abiturprüfung
3. Gruppenarbeiten:
• zulässig bis zu drei Personen
• Eigenanteile müssen durch Unterthemen erkennbar sein und werden individuell benotet
• Umfang erhöht sich entsprechend der Teilnehmerzahl
• Gruppenkolloquium bis ca. 60 Minuten (mit individuellen Anteilen)
Bewertung und Beurteilung:
1. Bewertung der schriftlichen Dokumentation:
• zwei Lehrkräfte bewerten entsprechend den allg. Prüfungsanforderungen / Abiturprüfung
• Erstkorrektur durch betreuende Lehrkraft, Zweitkorrektor durch Schulleitung benannt
• Korrektoren erstellen je ein Gutachten mit einer Note; Einigung auf gemeinsame Endnote
2. Zulassung zum Kolloquium:
• Mindestnote 05 (in der schriftlichen Dokumentation)
• verbindliche Erklärung/Anmeldung des Schülers zum Kolloquium nötig
3. Durchführung und Bewertung des Kolloquiums:
• Durchführung der Prüfung durch beide Korrektoren unter Vorsitz des Schulleiters
• weitere Lehrkraft führt Protokoll
• Endnote für bes. Lernleistung wird von beiden Prüfern einvernehmlich festgesetzt
• keine Gewichtung der beiden Teilleistungen (schriftlich – mündlich)
• entscheidet sich der Schüler gegen eine Einbringung innerhalb des Seminarfaches, so kann die Schule eine Bescheinigung über die erbrachte Leistung ausstellen
Die besondere Lernleistung als Pdf-Datei
