Hausordnung des Hochwald-Gymnasiums
Auch die moderne Schule der Gegenwart benötigt einen umsetzbaren und kontrollierbaren Regelkatalog, der dazu beiträgt,
- die Durchführung von qualifiziertem Unterricht zu fördern,
- die Sicherheit im Schulbereich zu gewährleisten,
- mit Energie sparsam umzugehen – und
- ein von gegenseitigem Respekt geprägtes menschliches Miteinander zu ermöglichen.
Dazu haben Lehrer, Eltern und Schüler nachfolgende Hausordnung gemeinsam beschlossen:
I. Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände
- Jeder ist verpflichtet, durch sein Verhalten sicherzustellen, dass kein anderer gefährdet oder verletzt wird.Laufen, Rennen oder andere sportliche Betätigungen im Schulgebäude sowie Lärmen, Raufereien, Gewaltanwendung, Schneeballwerfen u.ä. sind daher verboten.
- Die Eingangsbereiche und Treppen sowie die Parkplätze, der Sportplatz und das Internetcafé sind keine Aufenthaltsräume.
- Die Flure im Altbau sind Durchgangsräume, die an der Fensterseite dementsprechend freigehalten werden müssen.
- Verhalten vor Unterrichtsbeginn
Nach ihrer Ankunft in der Schule halten sich die Schüler vor Schulbeginn auf den Schulhöfen oder im Altbau bzw. HWG-Teil des KBBZ auf. Die Frühaufsicht öffnet um 7.25 Uhr die Eingänge zu Neubau I, Neubau II und Pavillon sowie alle zur ersten Stunde in Anspruch genommenen Klassenräume. - Verhalten in den kleinen Pausen
In den kleinen Pausen verbleiben die Schüler in der Regel in den Klassenräumen. - Verhalten in den großen Pausen
Alle Schüler verlassen bei guter Witterung in den beiden großen Pausen das Schulgebäude und begeben sich auf den Schulhof. In begründeten Ausnahmefällen können sie sich in Absprache mit der aufsichtsführenden Lehrkraft auch im Altbau aufhalten. Die Klassenräume bleiben verschlossen.
Die Schüler, die im KBBZ-Gebäude ihren Klassenraum haben, können in den beiden großen Pausen in dem HWG-Gebäudeteil des KBBZ verbleiben.
Der Schüleraufenthaltsraum steht den Schülern ab der Jahrgangsstufe 11 in den Freistunden und in den beiden großen Pausen zur Verfügung.
Der Aufenthalt im Neubau II ist in den beiden großen Pausen untersagt.
Am Ende der großen Pausen (nach dem ersten Gong) begeben sich die Schüler zu ihren Klassenräumen.
Die für die Durchführung des Backwarenverkaufs erforderliche Ordnung am Verkaufsstand ist einzuhalten. - Unterrichtszeit/Unterrichtsende
Während der Unterrichtszeit dürfen die Schüler der Klassenstufen 5 bis 10 das Schulgelände nur mit Genehmigung der Lehrer verlassen.
Nach Unterrichtsende steht den Fahrschülern ein entsprechend ausgewiesener Aufenthaltsraum zur Verfügung. - Funktionsräume
Funktionsräume dürfen nur in Anwesenheit einer Lehrkraft betreten werden.
Für die Schülerbücherei, die PC-Räume, den Schüleraufenthaltsraum, den Kartenraum, die Turnhallen und das Fotolabor gelten die für diese Einrichtungen festgelegten Regelungen. - Parken
Die Fahrzeuge der Schüler sind auf den dafür vorgesehenen Parkflächen des Schülerparkplatzes und am KBBZ abzustellen. Die Benutzung des Hauptparkplatzes durch Schüler ist (ausgenommen für Krafträder) nicht gestattet. - Hofdienst
Jede Klasse übernimmt im wöchentlichen Wechsel die Reinigung der Schulhöfe. Jeder Schüler ist verpflichtet daran teilzunehmen. Der Hofdienst darf den pünktlichen Unterrichtsbeginn nicht beeinträchtigen. - Sonstiges
Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist die Benutzung von Handys, Walk- oder Discmans u.ä. untersagt. Handys müssen ausgeschaltet sein.
II. Sauberkeit und Ordnung
- Jeder, der sich im Schulbereich aufhält, ist verpflichtet daran mitzuwirken, die Arbeit des Hausmeisters, des Reinigungspersonals und des Hofdienstes zu unterstützen.
- Im Einzelnen gilt daher:
- Das Essen und Trinken im Unterricht ist grundsätzlich verboten.
- Die Ablagen unter den Bänken und die Fußböden sind von Abfällen aller Art freizuhalten.
- Die Stühle sind nach Unterrichtsende auf die Tische zu stellen.
- Die Toilettenanlagen sind in einem Zustand zu halten, dass sie jederzeit ohne Einschränkung benutzt werden können.
- Verunreinigungen, die fahrlässig oder mutwillig herbeigeführt wurden, müssen von der betreffenden Klasse oder dem betreffenden Kurs selbst beseitigt werden.
- Für fahrlässig oder mutwillig verursachte Sachbeschädigungen trägt der Verursacher die entsprechenden Kosten.
- Die Schüler, die den Oberstufenschulhof benutzen, sind für dessen Sauberkeit verantwortlich. Gegebenenfalls wird ein Ordnungsdienst eingesetzt.
III. Rauchverbot
- Sowohl im Schulgebäude als auch auf dem Schulgelände besteht absolutes Rauchverbot.
Im Text wurde bei den personenbezogenen Angaben die männliche Form verwendet. Die weibliche Form ist damit eingeschlossen.
Diese Hausordnung wurde am 3.4.2000 von der Schulkonferenz des Hochwald-Gymnasiums verabschiedet und damit in Kraft gesetzt.
Wadern, 11.8.2008
Wolfgang Wagner
(Oberstudiendirektor)
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